Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte nachzuweisen.
Die Anforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte ergeben sich aus Ziff. 1 der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“.
Der Bieter hat die dortigen Felder unter „Referenz 1“ bis „Referenz 3“ vollständig auszufüllen, die zutreffenden Angaben anzukreuzen und die ausgefüllte Unterlage mit dem Angebot einzureichen.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt.
Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen nach Ziff. 1 der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
3. Hinweise
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung die Unterlage „Eigenerklärung zur Eig-nung_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, dort Ziff. 1, zu verwenden.
Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Unterlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.