AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/36941e82-4868-4e6d-8a2a-383395e8c4b5/

Planungsleistungen "Verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt Gemeinde Nordwalde

Notice-ID: 36941e82-4868-4e6d-8a2a-383395e8c4b5 · Procedure-ID: c02ade4d-0a1a-482d-95fe-10c30c5f9f7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nordwalde, Nordwalde
Veröffentlicht
22.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
145.317 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistungen für den Verkehrsgerechter Ausbau der Ortsdurchfahrt Nordwalde Die Planungsleistungen beinhalten für die Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 3-6 nach HOAI 2021. Es werden rund von rd. 7000 m² Verkehrsflächen erneuert. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI 2021 für die Ingenieurbauwerke beinhalten die Erneuerung von rd. 620 m Regenwasserkanalisation DN 300 bis DN 700 B mit Anschlussleitungen und Schachtbauwerken, sowie die Erneuerung von rd. 600 m Schmutzwasserkanalisation DN 250- DN 350 pp mit Anschlussleitungen und Schachtbauwerken. Die Planung Verkehrsanlagen LP3 muss bis 16.04.2024 erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.12.2023

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).