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Bundesstadt Bonn, Salierweg, Planungsleistung zur Neukonzeption der Klärschlammverwertung und Energieoptimierung
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Planungsleistung: Neukonzeption der Klärschlammverwertung und Energieoptimierung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Planungsleistung zur Neukonzeption der Klärschlammverwertung und Energieoptimierung.
- Der CPV-Code 71300000 deutet auf Ingenieurleistungen hin.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der Erfüllungsort ist Bonn.
Die Bundesstadt Bonn sucht Planungsleistungen zur Neukonzeption der Klärschlammverwertung und Energieoptimierung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz - Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gewichtung: 15% Bewertungsmethode: Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben, für den niedrigsten Wert 1 Punkt. Die Zwischenwerte werden im Verhältnis zu diesen beiden Extremwerten linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausstattung (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB- Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware.
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Qualitätsmanagement
Beschreibung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement) (s. Zuschlagsbewertung, Ziffer 4).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023-2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Gewichtung: 70% Bewertungsmethode: Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkt = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung bzw. keinen Angaben Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums : 3 Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Unternehmensreferenzen - Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren 2023 - 2025 erbracht und abgeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter den Aspekten des Kostenvolumens, der Komplexität der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Ergebnisse der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Berufsbezeichnung, Studiennachweise (UVgO, VgV, Ingenieur / Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) / Ingenieur(in) und Studiennachweise bzw. andere Bescheinigungen zur beruflichen Befähigung. Bitte legen Sie die gültige Bescheinigung vor. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis in beglaubigter Form nachzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Beschäftigtenzahl - durchschnittl. Anzahl (UVgO, VgV - Ingenieur/Architekt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Gewichtung: 15% Bewertungsmethode: Mindestens 20 Beschäftigte VZÄ. Für den höchsten Wert der Beschäftigten VZÄ (Vollzeitäquivalent) eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Formel: Wert des bewerteten Bewerbers : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl Die errechneten gewichteten Punktzahlen werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Die gewichteten Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die Bewerberauswahl zugrundeliegende Gesamtpunktzahl. Dieses Eignungskriterium ist für die Beschränkung der Bewerberanzahl relevant.
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Durchschnittliche Personalstärke
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl - Durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.128 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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