AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2026-0276, Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Einrichtungen in 3 Losen für einen Zeitraum von 3 Jahren (2027-2030) mit dreimaliger Verlängerungsoption (längstens bis zum 28.02.2033)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe, Leverkusen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Frist (Submission)
- 15.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Einrichtungen. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Zu- und Eingangskontrollen - Schließdienste - Revierkontrollen - Diverse Sonderleistungen Die Leistungen fallen in drei Losen an. Die Aufteilung der Lose ist unter fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu Leistungen ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2027
- Ende
- 28.02.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 83 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.