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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

1/DLII4/VV356 - Rahmenvereinbarung 1/BIUD/W0524 über die Lieferung von Frontlader-Reinigungsanlagen zur Reinigung von mechanischen Komponenten

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung 1/BIUD/W0524 über die Lieferung von Frontlader-Reinigungsanlagen zur Reinigung von mechanischen Komponenten.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Maschinenbau

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Frontlader-Reinigungsanlagen.
  • Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Anlagen geschlossen.
  • Das offene Vergabeverfahren wird durchgeführt.

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Frontlader-Reinigungsanlagen zur Reinigung mechanischer Komponenten.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 02.08.2030

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Vorhandener Eintrag im Berufs- oder Handelsregister. Gültigkeit des Nachweises: nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist.

  • Eintragung Handelsregister

    Vorhandener Eintrag im Berufs- oder Handelsregister. Gültigkeit des Nachweises: nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung RUS-Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 3/2024)

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Die Auffangwanne muss in Anlehnung an die Stahlwannen- Richtlinie (StawaR) gefertigt sein (s. Ziffer 2.1.9.3 der Leistungsbeschreibung). Ein Dichtheitsnachweis der Auffangwanne ist vorzulegen (s. Ziffer 2.1.9.3 der Leistungsbeschreibung). Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, hervorgehend aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV). Die Gebrauchsanleitung muss die Anforderungen an Nutzungsinformationen (hier: Informationsqualität) gemäß DIN EN IEC/IEEE 82079; VDE 0039 oder gleichwertig erfüllen (s. Ziffer 2.2.1 der Leistungsbeschreibung). Die elektrische Anlage jeder Frontlader-Reinigungsanlage ist nach DIN EN 60204; VDE 0113 zu gestalten und in der EG / EU- Konformitätserklärung zu bestätigen. Für die elektrische Anlage ist eine Bestätigung nach § 5 (4) der DGUV Vorschrift 3 vorzulegen, die den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bescheinigt und den späteren Nutzer / Betreiber von der Verpflichtung zur Erstprüfung entbindet. Reduzierung der Lärm- und Vibrationsemissionen unter Beachtung der DIN 45635. Die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Beschränkungen, Herstellungs-, Inverkehrbringungs- oder Verwendungsverbote, insbesondere nach der • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII; • Verordnung (EU) 2019/1021 (POP) • Chemikalienverbotsverordnung; Gefahrstoffverordnung (Anhang II); • RL 2004/42/EG (Decopaint); ChemVOCFarbV, müssen gewährleistet werden. Falls Stoffe unter eine Zulassungspflicht fallen oder eine Zulassung einer Ausnahme von der EU-Kommission oder den zuständigen staatlichen Behörden besitzen (insbesondere REACH-Verordnung Anhang XIV, Biozid-VO/ ChemBiozidDV), muss sichergestellt werden, dass diese - als Stoffe in Erzeugnissen - nur entsprechend den geltenden Zulassungsbestimmungen oder mit entsprechenden Ausnahmezulassungen geliefert werden. Die Informationen für den sicheren Umgang für alle Stoffe als Bestandteil von Erzeugnissen (Bauteilen/Komponenten) des Liefergegenstandes müssen nach Artikel 33 der REACH-Verordnung als dem entsprechend gekennzeichnete, separate Information mit bauteil- und einbauortidentifizierenden Angaben kostenlos in deutscher Sprache jeder Lieferung beigefügt werden. Die auf den Liefergegenstand zutreffenden, bestehenden deutschen und für den europäischen Wirtschaftsraum geltenden Rechtsvorschriften zum Umweltschutz müssen eingehalten werden.

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Das/die Materialzertifikat(e) der Edelstahlbleche für die Auffangwanne ist/sind vorzulegen (s. Ziffer 2.1.9.3 der Leistungsbeschreibung).

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Die Qualifikation des Schweißpersonals der Auffangwanne muss durch Zertifikate nachgewiesen werden (s. Ziffer 2.1.9.3 der Leistungsbeschreibung).

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Die Qualifikation des Schweißpersonals der Auffangwanne muss durch Zertifikate nachgewiesen werden (s. Ziffer 2.1.9.3 der Leistungsbeschreibung).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 22.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Meißner Technik Müllenbach GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 781.530 €
Median 1.009.014 €
Oberes Quartil 1.309.239 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 22.06.2026, 08:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 6003052240-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 20.05.2026
CPV-Codes (2) 42995000 · Industrie- und Baumaschinen
42990000 · Industrie- und Baumaschinen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Wester-Ohrstedt
Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2030
Bindefrist (?) 3 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 2.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 22.972 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn

baiudbwdlii4einkaufliegenschaftsmaterial@bundeswehr.org
+49 228-88620-5624-2107