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Bauausführungsleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Mehrfamilienhauses in 04135 Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 7
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBauausführungsleistungen inkl. ausführungsvorbereitender Planungsleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Mehrfamilienhauses 04135 Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 7🏆 GP Papenburg Hochbau GmbH · Leipzig
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Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ausgangssituation: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstücks in Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße 7 (Gemarkung Reudnitz, Flurstück 15/1). Es ist beabsichtigt auf dem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu realisieren. Das Grundstück ist aktuell unbebaut und unbenutzt. Für das geplante Wohnungsbauvorhaben wurde am 19.12.2023 ein Bauantrag bei der Stadt Leipzig einge-reicht, der vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege mit der Baugenehmigung vom 05.06.2024 positiv beschieden wurde. An das Bauvorhaben wird der Anspruch der zukunftsorientierten Wohnqualität gestellt welche durch die Beachtung der Kriterien Barrierefreiheit, Wohnsicherheit, Gemeinschaft, angemessene technische Ausstattungen, nachhaltiges Bauen, Energiekonzept und E-Mobilität umgesetzt werden sollen. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen reinen Neubau mit Tiefgarage und Gemeinschaftsflächen im Außenanlagenbereich. Die Zufahrt zur Tiefgarage wird aufgrund der räumlich beengten Situation mit einem Autoaufzug realisiert. Der Wartebereich vor dem Aufzug wird so gestaltet, dass der Verkehrsfluss der Ludwig-Erhard-Str. sowie des angrenzenden Radwegs durch wartende PKW nicht behindert wird. Das Untergeschoss dient ausschließlich dem Parken sowie der haustechnischen Anschlüsse. Im Erdgeschoss sind die Mieterkeller sowie der Elektroanschlussraum untergebracht. In den Obergeschossen 1-5 befinden sich jeweils 3 Wohnungen je Geschoss. Im 6. Obergeschoss, dem Staffelgeschoss, sind 2 Wohnungen untergebracht. Im Garten ist eine Spielfläche mit entsprechendem Spielgerät geplant sowie die Pflanzung von 2 Großbäumen. Die Fahrrad- und Müllraumremise befindet sich im Hofbereich, der von der Tiefgarage unterbaut ist. Die Remise erhält ein Gründach zur Retention des Niederschlagswassers und im Bereich unter der Spielfläche wird eine Rigole angeordnet. Das Mehrfamilienhaus inkl. Außenanlagen soll auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschre
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Unterkriterium: Herstellungskosten (Teilgewichtung: 60,0 Punkte) Unterkriterium: Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum (Teilgewichtung: 5 Punkte) siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 7.2 des Verfahrensleitfaden 65 %Preis
Preis
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Folgende Kriterien einschl. Unterkriterien werden gemäß der in Anlage 7 der Vergabeunterlagen beschriebenen Bewertungsmatrix bewertet und gewichtet: Ausführungs- und Bauqualität (Teilgew.: 10 Pkt.), Projektmanagement (Teilgew.: 10 Pkt) und Baustellenabwicklung (Teilgew.:15 Pkt.) 35 %Qualität
schriftliches Projektkonzept, siehe Vergabeunterlagen Anlage 7 und Ziff. 7.2.3 des Verfahrensleitfaden
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 307 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GP Papenburg Hochbau GmbHZuschlagswert 4.881.422 €1 Veröffentlichung
- 25.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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