AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Ingelfingen - Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ingelfingen, Ingelfingen
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Frist (Submission)
- 29.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand ist die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitbandnetzinfrastruktur in der Stadt Ingelfingen. Die Stadt Ingelfingen erhielt in 2025 einen Förderbescheid Gigabit 2.0 für Betreibermodell des Bundes mit Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg. Aufgrund der Fördervorgaben muss der Baubeginn spätestens am 28.04.2027 erfolgen. Auf Grundlage der Markterkundung wurden insgesamt 785 förderfähige Adresspunkte ermittelt. Die vorliegende Masterplanung sieht hierfür den Neubau von rund 41.000 Trassenmetern sowie die Errichtung von 28 zusätzlichen RVt und 9 POPs vor. Ergänzend sind in rund 19.000 Metern bestehender Kabelschutzrohrtrassen Leerrohre und/oder Kabel einzuziehen. In weiteren ca. 3.500 Metern bestehender Multirohrver-bände sind Kabel einzuziehen. Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen die Vergabe von baubegleitenden Planungs- und Ingenieurleistungen und Bauleistungen zur Errichtung einer Breitband-netzinfrastruktur. Eine nach Materialkonzept des Bundes angepasste Strukturplanung liegt vor und wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 31.08.2029
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.