AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 22:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/36e05413-4ad9-4487-a324-e2bcf8ebb21e/

Beauftragung externer Beratungstätigkeiten im Auftrag der Servicestelle Jugendberufsagenturen im Bundesinstitut für Berufsbildung

Notice-ID: 36e05413-4ad9-4487-a324-e2bcf8ebb21e · Procedure-ID: 76153ccd-46db-4b00-89be-9ff6583d29e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Veröffentlicht
11.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79634000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es sollen externe Beraterinnen und Berater beauftragt werden, die Servicestelle Jugendberufsagenturen (SJBA) bei der Umsetzung des Beratungsangebots zu unterstützen. Diese Unterstützung richtet sich an den Bedarfen der Jugendberufsagenturen aus bzw. an den eingehenden Anliegen. Es sind insgesamt mindestens 60 Berater- bzw. Workshop-Tage durchzuführen, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Optional können je nach Umfang der angefragten Beratungen von Jugendberufsagenturen bis zu 60 weitere Beratertage anfallen, für die externe Beratung benötigt wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).