Vergeben Offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Maklerdienstleistungen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 3 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Mitte
    Rahmen 194.400 €
    🏆 G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH · Kirchheim
  • Los 2 Vergeben
    Nord
    Rahmen 194.400 €
    🏆 G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH · Kirchheim
  • Los 3 Vergeben
    Süd
    Rahmen 129.600 €
    🏆 G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH · Kirchheim
Auftragnehmer
  • G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH · Kirchheim
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 518.400 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 07.04.2026

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Maklerdienstleistungen in Bezug die Beratung, die Vermarktung, die Interessentenbetreuung sowie die Vertragsverhandlungen und Begleitung bis zum Abschluss der Mietverträge für Büro-/Gewerbeflächen, die sich im Eigentum der Auftraggeberin befinden oder durch diese verwaltet werden.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Vermarktungskonzept 40 Pkt.
    Qualität
  • Beispiel-Exposé 40 Pkt.
    Qualität
  • Aufbau und Vermittlung der Inhalte der Präsentation 20 Pkt.
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 518.400 €

    1 Veröffentlichung

    • 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 28 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 280.000 €
Median 542.062 €
Oberes Quartil 917.951 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz

518.400 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 2025-044-EU-ABGUD
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 07.04.2026
CPV-Code 70310000
Immobiliendienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Lose 3
Erfüllungsort Mainz
Laufzeit 01.05.2026 – 30.04.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH · Kirchheim

Auftragnehmer (?)
G.Reiser Immobilienverwaltung GmbH
Vertrag 07.04.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 1.411 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.062 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -14%
KMU-Bieteranteil 39%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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