AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-VECHTA-2026-0061) · Abgerufen am 14.10.2026 08:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/36f2841a-735a-4c63-851a-e37dd33f4c24/

VGV Verfahren Umbau und Sanierung der Overbergschule, Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Los 2 - Fachplanung TWP, Los 3 - Fachplanung HLS, Los 4 - Fachplanung ELT

Notice-ID: 36f2841a-735a-4c63-851a-e37dd33f4c24 · Procedure-ID: ad1f500e-b6d4-4e82-8ac2-679913227443

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Vechta, Vechta
Veröffentlicht
03.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

VGV Verfahren Umbau und Sanierung der Overbergschule Vechta Los 1 - Objektplanung Gebäude und Innenräume Los 2 - Fachplanung Tragwerksplanung (TWP) Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)

Lose

4 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und, Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).