AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 13:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/37076882-9982-4e13-aac3-ba5bac3d8d2b/

Transparenzbekanntmachung zum Abschluss eines Mietvertrages über die technischen Komponenten zum Betrieb einer Integrierten Leitstelle

Notice-ID: 37076882-9982-4e13-aac3-ba5bac3d8d2b

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Stammdaten

Auftraggeber
Bereich Landrat/Vergabestelle, Köthen
Veröffentlicht
02.03.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
51610000 — Installationsdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
6.493.563 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes hat gemäß § 9 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) eine Rettungsdienstleitstelle als koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einzurichten. Diese ist zusammen mit der Einsatzleitstelle des Brandschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) als integrierte Leitstelle zu betreiben. Der Betrieb der Integrierten Leitstelle (ILS) obliegt dem Träger des überörtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes, insofern dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Durch den Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde beschlossen, dass für den Neubau der ILS ABI ein Generalplaner zu binden ist, der Erfahrungen im Bau mit Einsatzleitstellen nachweisen kann. Diesen Beschluss hat die Verwaltung umgesetzt. Durch den gebundenen Generalplaner wurde nicht nur die bauliche Hülle der ILS ABI nach den heute geforderten Normen und Standards geplant. Er hat in seiner Planung darüber hinaus die technische Infrastruktur für den Betrieb der ILS ABI und die Modernisierung des digitalen Alarmierungsnetzes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entsprechend den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, welche im Zusammenhang mit den Aufgaben der ILS ABI aus dem BrSchG und dem RettDG LSA stehen. Gemäß § 39 Absatz 1 Satz 1 RettDG LSA vereinbaren die Leistungserbringer auf der Grundlage der Kostenermittlung mit der Gesamtheit der Kostenträger Nutzungsentgelte für die nächste Abrechnungsperiode. Kostenträger sind gemäß § 2 Absatz 14 RettDG LSA die Krankenkassen nach dem Ersten Abschnitt des Sechsten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Ersten Abschnitt des Fünften Kapitels des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. Der Betrieb der Rettungsdienstleitstellen obliegt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 RettDG LSA den Trägern des Rettungsdienstes als Leistungserbringer der Rettungsdienstleitstelle. Die Nutzungsentgelte sind gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 RettDG LSA so zu bemessen, dass sie auf der Grundlage der bedarfsgerechten Strukturen, einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung die voraussichtlichen Kosten des Rettungsdienstes decken. In den zurückliegenden Verhandlungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, als Trägers des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, mit den Kostenträgern teilten die Kostenträger mit, dass die künftige Refinanzierung der Kosten für die Integrierte Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld durch die Kostenträger ausschließlich unter der Auflage erfolgen wird, dass künftig ein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Integrierten Leitstelle, vorrangig mit einer benachbarten ILS zur Gebietskörperschaft "Landkreis Anhalt-Bitterfeld", gebildet wird. Hier hat aus Sicht der Kostenträger die gleiche Technik zum Einsatz zu kommen. Beide Leitstellen könnten dann gegenseitig eine Redundanz bilden. Die Anschaffung von unterschiedlicher Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) in den Leitstellen und der Aufbau von Schnittstellen untereinander stellt aus Sicht der Kostenträger keine zufriedenstellende Lösungsoption dar. Zudem würde eine abweichende Beschaffung gegen die im RettDG LSA benannten Grundsätze einer leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Rettungsdienst verstoßen. Die Refinanzierung durch die Kostenträger wird insofern nicht erfolgen, sollte künftig kein technischer Leitstellenverbund mit einer anderen Leitstelle in Sachsen-Anhalt und die Nutzung der gleichen Technik (insbesondere dem Einsatzleitsystem und dem Kommunikationsmanagementsystem) zustande kommen. weiter siehe unten Feld BT-24

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).