AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 11:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/371f3a5b-8cd8-46db-9ff0-7baf7a66fd7e/

Beschaffung einer Personalsoftware

Notice-ID: 371f3a5b-8cd8-46db-9ff0-7baf7a66fd7e · Procedure-ID: e3a9b883-63c5-4f13-9d57-6abf572057d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Würzburg, Würzburg
Veröffentlicht
18.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48450000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landratsamt Würzburg beabsichtigt, eine moderne und leistungsfähige Personalsoftware einzuführen, um die Digitalisierung, Zentralisierung und Automatisierung der Personalprozesse nachhaltig voranzutreiben. Ziel ist es, manuelle Prozesse zu reduzieren und eine effizientere Bearbeitung von Personalangelegenheiten zu ermöglichen. Die neue Lösung soll durch klar definierte, digital gesteuerte Prozesse die Fehleranfälligkeit minimieren. Das übergeordnete Ziel besteht in der Schaffung einer einheitlichen und integrierten Lösung, die eine zentrale Datenhaltung ermöglicht und eine redundanzfreie Verwaltung aller relevanten Personaldaten sicherstellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
P&I Personal & Informatik AG
Vertragsabschluss
28.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern-, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).