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Los 2 - Dachdeckerarbeiten
Handwerkskammer Erfurt · Erfurt
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Dachdecker/Klempnerarbeiten Die gesamte Dachdeckung des Barockschlosses, bestehend aus einer Mischung von historischen Biberschwanzziegeln in Handstrich, industriell gefertigten Biberschwanzziegeln, Betondachsteinen, ist aufzunehmen, sorgsam zu sortieren und zu sichern. Dabei wird der Gewinnung von Handstrich-Ziegeln zur Wiederverwendung höchste Priorität zugeordnet. Zwischenlagerung erfolgt auf dem Nachbargelände des Fischmarkt 17. Die vorhandene Traglattung ist vollständig zu erneuern. Bei der Wiedereindeckung ist hinsichtlich der verwendeten Ziegel gem. eines Priorisierungsplans der Dachflächen vorzugehen. Zum Einsatz kommen gesicherte Handstrich-Ziegel, Zukauf zweitverwendeten Materials, gesicherte Industrieziegel sowie Neuware. Nähere Erläuterungen sind den Hinweistexten zu den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Weitere Angaben, insbesondere zu Flächen, vorhandenen Eindeckungsarten und Dachneigungen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Weitere Inhalte der Ausschreibung betreffen: - Rückbau Schornsteine unter Dach - Aufarbeitung Wetterfahne - Ertüchtigung der Dachflächen vom Verbinder und Treppenhaus - Neuverblechung Tonnengauben - Wandbekleidung Wandanschluss Ostrisalit an Bauteil Tordurchfahrt - Klempnerarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Dachdecker- und Klempnerarbeiten an einem Barockschloss in Erfurt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: 1. Nachprüfungsmöglichkeit Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist. 3. Nachprüfungsverfahren a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabeplattform im Vergabeverfahren zu senden. b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einerentsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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