AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E74743711) · Abgerufen am 04.10.2026 10:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3745205a-a69a-4bba-91c5-67ff23870daa/

37/2025 - Unterhaltsreinigung und Grundreinigung an 24 Schulen - 3 Lose (diese tragen die Bezeichnungen "Los 1, Los 7 und Los 9".

Notice-ID: 3745205a-a69a-4bba-91c5-67ff23870daa · Procedure-ID: 86c421c7-00af-4fa9-8154-3c6e01616d82

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Bad Homburg
Veröffentlicht
06.07.2025
Frist (Submission)
13.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90919300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
6.153.567 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Vergabeverfahren bezieht sich auf die Grundreinigung und laufende Unterhaltsreinigung an 24 Schulstandorten, für die drei Lose gebildet werden. Die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen sind im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 zu erbringen. Zudem ist je Los eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vorgesehen; die maximale Laufzeit endet somit am 31.12.2027.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).