AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JMDAE/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 14:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3748ec10-0c7c-4f0d-975a-a578bc351dc7/

Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH - Klärschlammtransport und landwirtschaftliche Aufbringung (KNRN) -

Notice-ID: 3748ec10-0c7c-4f0d-975a-a578bc351dc7 · Procedure-ID: 9d569dee-568f-4bbf-a78f-4a6a847c0a06

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN), Hildesheim
Veröffentlicht
12.11.2025
Frist (Submission)
15.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die KNRN übernimmt ab dem 01.01.2026 die Aufgaben der Klärschlammbewirtschaftung für Kläranlagen in der Region Nienburg sowie der Gemeinde Lengede.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).