AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 03:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/378822c7-edad-4cbb-9953-d46d30fa9dee/

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Abbruch+Rohbauarbeiten BA 3+5

Notice-ID: 378822c7-edad-4cbb-9953-d46d30fa9dee · Procedure-ID: abd01be9-004e-434a-8cb3-19413cb630c5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin, Norderstedt
Veröffentlicht
11.08.2025
Frist (Submission)
16.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Abbruch- und Rohbauarbeiten BA 3+5 Das Projekt befindet sich in dem Gebäude der TriBühne Norderstedt in 22846 Norderstedt. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss und vier aufgehende Vollgeschosse. Der Veranstaltungsraum mit Bühne und Zuschauerraum erstreckt sich teilweise über alle vier aufgehenden Geschosse und bildet die größte Erhebung des Bauwerks. Ausschlaggebend für den Start der Sanierungsmaßnahmen war ein Wasserschaden in einem Teil des Gebäudes. Davon waren hauptsächlich der Bühnenbereich, der Saal und das Untergeschoss betroffen. Die Sanierung umfasst tragende sowie nichttragende Innenbauteile.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).