Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Stadt Prenzlau · Prenzlau · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 07.12.2026, 11:20 Uhr (noch 29 Tage)
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Zwischen den Mittelzentren Prenzlau und Templin liegt eine entwidmete Bahntrasse ohne Funktion, die auf etwa 32 km durch fünf Gemeinde- bzw. Amtsbereiche führt. Auf Grundlage des vorhandenen Radwegenetzes im Landkreis Uckermark soll ein asphaltierter Radweg entstehen, welcher zwei der vier Mittelzentren innerhalb der Uckermark direkt verbindet und hierbei die dazwischenliegenden Ämter und Gemeinden anschließt.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Planungsleistung für den asphaltierten Radweg „Alte Bahntrasse“ zwischen Prenzlau und Templin auf rund 32 km Länge, Los 2, mit Leistungen nach §47 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 6) sowie Nebenkosten für SPZ, GNWU und GBL.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Das Verfahren verläuft in 2 Phasen. In der 1. Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der Eignungskriterien überprüft und bewertet. Es sollen maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe von den Bewerbern aufgefordert werden, die die meiste Punktzahl im Teilnahmewettbewerb erhalten haben (bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los). Nicht weiter am Verfahren beteiligte Bewerber erhalten eine Zwischeninformation. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs haben die maximal 5 ausgewählten Bewerber in Phase 2 ein Erstangebot abzugeben. Im Anschluss erfolgt im Zeitraum vom xxxxxxxx eine Präsentation zum Honorarangebot und zur Herangehensweise (ca. 2 h). Danach werden die Erstangebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien bewertet, diese bilden die Grundlage für mögliche Verhandlungen in den Bietergesprächen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch auf Grundlage der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen. Sollte nach Auswertung der Erstangebote der Zuschlag nicht erteilt werden können, werden die noch am Verfahren beteiligten Bieter auf Grundlage der sich aus den Bietergesprächen ergebenden Präzisierungen um die Abgabe weiterer Angebote bzw. eines finalen Angebotes gebeten. Die fristgemäß und vollständig vorliegenden Schlussangebote werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Bieter, dessen Angebot die höchste Punktzahl erreicht hat, wird für den Zuschlag vorgesehen. 1. Anforderung an den Teilnahmewettbewerb (Phase 1) Mit Ausnahme der Darstellungen der Referenzprojekte und aller Nachweise sind ausschließlich die von uns vorgegebenen Formulare/Formblätter zu verwenden. Diese Dokumente sind im Projektraum des VMP unter der Rubrik "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt. 2. Anforderung an die Angebotsphase (Phase 2) Es sind ausschließlich die von uns vorgegebenen Formulare/Formblätter zu verwenden. Alle einzureichenden Unterlagen sind ausschließlich in digitaler Form über den Vergabemarktplatz abzugeben.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme(günstigster Preis). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma.
Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des Gewichtungssatzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für die jeweilige Bewerbung festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Bewerber erhält für das Konzept zum Planungs- und Bauablauf 10 Punkte, das Zuschlagskriterium wird mit 25% gewichtet. Die Punktezahl des Bewerbers beträgt somit 250). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien einer Bewerbung entscheidet über die Rangfolge. Die zu erreichende Höchstpunktzahl ist je Wertungskriterium 10 Punkte.
Projekterfahrung 1: Ein Radwegeprojekt mind. > 2 km außerorts innerhalb der letzten 15 Jahre (Fertigstellung) mit eigener Achse (10%) Projekterfahrung 2: Ein Projekt § 47 HOAI Verkehrsanlagen mit gleichwertigen naturschutzrechtlichen Belangen - Anforderungen durch LfU/uNB an Schutzkriterien gemäß BNatSchG/BrbgNatSchG (siehe UVP-Pflichtprüfung) (5%) Projekterfahrung 3: Ein Projekt § 47 HOAI Verkehrsanlagen als EU-Vergabe mit dem AG Bund/Land (5%)
Mitarbeit in Gremien, in Verbänden oder Ausschüssen, Netzwerk (ausschließlich Radwegprojekte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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