AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3805a4e9-ba41-4236-ad60-7bf953222ce5) · Abgerufen am 17.09.2026 15:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3805a4e9-ba41-4236-ad60-7bf953222ce5/

B-902/01/2025 (L) - Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen für die EGSAS mbH, aufgeteilt in Los 1-3

Notice-ID: 3805a4e9-ba41-4236-ad60-7bf953222ce5 · Procedure-ID: 175a03fb-4738-4692-8682-5c8b2841f512

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Stammdaten

Auftraggeber
Burgenlandkreis, Naumburg (Saale)
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144511 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
770.704 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen für die EGSAS mbH, aufgeteilt in Los 1-3 Los 1 „Lieferung von zwei 3-achsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus für die Abfallsammlung“ Los 2 „Lieferung und Montage von 1 Pressmüllaufbau mit Schüttung für die Abfallsammlung“ Los 3 „Lieferung und Montage von 1 Drehtrommelaufbau mit Schüttung für die Abfallsammlung“

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Daimler Truck AG · FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
15.12.2025
Angebotsspanne
375.754 – 375.754 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).