AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Solarthermieanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Mühlhausen GmbH, Mühlhausen
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Frist (Submission)
- 18.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Der Auftraggeber betreibt zur Wärmeversorgung der Stadt Mühlhausen/Thüringen verschiedene Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Fernwärme, darunter weitverzweigte Fernwärmenetze. Im Zuge der Energiewende und zur Substitution fossiler Wärmeerzeugung - insbesondere der mit Erdgas-KWK erzeugten Fernwärme - hat der AG die Entscheidung getroffen, am Standort Lehm-grube in der Gemarkung Mühlhausen (Flur 16, Flurstücke 107/30 und 344/106) eine solarthermi-sche Freiflächenanlage mit einer zugehörigen Wärmeübergabestation (WÜST) zu errichten. Das Vorhaben umfasst insgesamt mehrere Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt beinhaltet u.a. den Neubau der Wärmeübergabestation einschließlich Fundamente, Tiefbaumaßnahmen sowie die Verlegung von Fernwärmeleitungen. Im 2. Bauabschnitt ist die Erweiterung des Kollektorfeldes sowie die Belegung mit weiteren Modulen und V-Kühlern vorgesehen. Das Kollektorfeld des 1. BA umfasst 540 Module (20 Reihen à 27 Module), das des 2. BA 783 Module (29 Reihen à 27 Modu-le). Im neuen Technikgebäude werden neben den Solarthermie-Wärmeübergaben (3 MW bzw. 5 MW) eine Power-to-Heat-Anlage (2 MW), zwei Wärmepumpen (je 1,5 MW) sowie die zugehörige Mess-, Steuer- und Regeltechnik installiert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 01.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.