AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/38245f99-304e-4805-b7d5-3ba9d689dfd7/

Prüfung und Wartung Laborabzüge nach DGUV-Information 213-850, Prüfung und Wartung Gefahrstoffschränke nach § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung sowie Wartung von Abzugskomponenten: Einrichtungen zur Abluftreinigung (Abluftwäscher) und Neutralisation für die Jahre 2025 bis 2027

Notice-ID: 38245f99-304e-4805-b7d5-3ba9d689dfd7 · Procedure-ID: a867f5c2-82cb-4b25-92fe-e96582f97c74

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Stammdaten

Auftraggeber
Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Referat G6, Erlangen
Veröffentlicht
17.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71356000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung dient der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflicht für Laborabzüge und Gefahrstoffschränke sowie notwendiger Wartungsarbeiten an diesen Gewerken. Die Universität verfügt über entsprechende Anlagen an knapp 55 Standorten der Universität in Erlangen, Fürth und Nürnberg. Die Anlagen werden von rund 115 Einrichtungen der FAU in etwa 720 (Labor)räumen genutzt.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).