AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/38275a41-6601-47da-a8f0-321dfbf82bb0) · Abgerufen am 29.09.2026 07:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/38275a41-6601-47da-a8f0-321dfbf82bb0/

Modernisierung Bremssteuerung

Notice-ID: 38275a41-6601-47da-a8f0-321dfbf82bb0 · Procedure-ID: 2f741966-07fa-4211-b481-64f72ffa8ba5

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Stammdaten

Auftraggeber
Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
Veröffentlicht
04.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50224000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
529.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Zur Sicherstellung der dauerhaften Betriebs- und Instandhaltungsfähigkeit der Fahrzeuge des Typs NGT6ZR ist die Modernisierung der bestehenden Bremssteuerung erforderlich. Die im Bestand verbauten ESRA-Komponenten erreichen zunehmend das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ersatzteilverfügbarkeit, Systemstabilität sowie langfristige Instandhaltbarkeit machen eine technisch identische bzw. systemkompatible Ersatzlösung erforderlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.08.2026
Ende
29.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Vertragsabschluss
04.08.2026
Zuschlagsentscheidung
04.08.2026
Angebotsspanne
529.000 – 529.000 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).