Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Lieferauftrag Verkehr & Logistik EU-Sektorenrichtlinie KMU-geeignet 2 Lose Bürgschaft erforderlich

2025-1004746_Flughafen München_Förderbänder mit Ladehilfen

AeroGround Flughafen München GmbH · München-Flughafen · Bayern

Beschreibung

Vergabe von Förderbändern mit Ladehilfen in zwei Losen. Die Geräte sind für die Förderung und Verladung von Gepäckstücken und Postsäcken in und aus dem Laderäumen von Flugzeugen bestimmt Los 1: Beschaffung von 9 Ladehilfen auf beigestellten Förderbänder des Auftraggebers. Los2: Beschaffung von 10 Förderbänder mit Ladehilfen. Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren mit indikativen Angeboten nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Im einstufigen Verhandlungsverfahren wird der Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase wie folgt integriert: Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort ggf. genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber verbindliche Angebote einzureichen. Eine konkrete Beschreibung des Verfahrensablaufs ist Ziff. 9.3 zu entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unmittelbar ein indikatives Angebot (mit beigefügtem Bewerbungsbogen) einzureichen ist. Es reicht nicht aus, nur den Bewerbungsbogen bis zum in der Bekanntmachung genannten Schlusstermin einzureichen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Vergabe von Förderbändern mit Ladehilfen für Flugzeugbeladung in zwei Losen.

Das einstufige Verhandlungsverfahren integriert den Teilnahmewettbewerb in die Angebotsphase, wobei Eignungsunterlagen und indikative Angebote gleichzeitig einzureichen sind. Verbindliche Angebote folgen in einer zweiten Stufe.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bietern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 1 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 673 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 270.713 €
Median 567.630 €
Oberes Quartil 1.981.184 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort München-Flughafen, Bayern
Veröffentlicht 08.12.2025
CPV-Code 34960000
Transportmittel (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 pro Bieter)
Erfüllungsort München-Flughafen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 133 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 132.784 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 11.579 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 42 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 35%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AeroGround Flughafen München GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)