Erstellung der Anlagen für die Gebäudeautomation (Los 22) gem. beiliegender/m Leistungsbeschreibung/-verzeichnis, u.a.:
270 St. Feldgeräte
25 St. Automationsstationen
1 St. ISP, 3 St. Unterverteiler, ca. 500 m Kabel und Leitungen
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📅 Laufzeit endet am 16.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Grenzüberschreitendes Recht
Die Auftragsvergabe unterliegt bestimmten, sich aus Art. 5 k
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
ergebenden restriktiven Maßnahmen der EU. Danach ist es u.
a. verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an
Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der vorbenanten EU-Vorschrift(en)
aufweisen. Bieter haben mit Angebotsabgabe daher eine
Eigenerklärung zur Umsetzung/Beachtung dieser
Sanktionsbestimmungen gemäß den Vergabeunterlagen
beigefügten Formblatts abzugeben.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis100 %
Angebots- und Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend § 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Dieser ist nur unter den Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 und 3 GWB zulässig.
Nach Ablauf der dort genannten Fristen ist der Antrag unzulässig. Im Übrigen gilt § 135 GWB (Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit). Die Geltendmachung der
Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Gemeinde Neukirchen im Erzgebirge, Neukirchen/ Erzgebirge
· Vor 2 Wochen
KI Die Gemeinde Neukirchen im Erzgebirge schreibt den erweiterten Rohbau (Bauabschnitt 2) für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Einfeldsporthalle aus.
Historischer Durchschnitt aus 379.467 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.523 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Thüringer Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: