AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 02:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3854a3a8-cc07-4c1d-b667-2f965aa7e18d/

Technikgebaude

Notice-ID: 3854a3a8-cc07-4c1d-b667-2f965aa7e18d · Procedure-ID: 027701c8-ef46-48cc-a905-8f4d4f60c528

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach, Amberg
Veröffentlicht
07.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.617.023 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Technikgebäude Datenverteiler Hauptmassen: 16x Technikgebäude, Aufbau als Fertigstation, mit Pultdach und Holzfassade sowie Kabelkeller 16x Unterverteilung Strom IP55/II, 950x 800x275mm, komplett ausgebaut 16x Unterverteilung Schwachstrom, komplett aus mit insgesamt ca. 1500 LSA Leisten 16x IT-Schrank 19 Zoll, 42 HE, 80cm breit für BWI Technik 16x IT-Schrank 19 Zoll, 42 HE, 80cm breit für BW Technik 16x IT-Schrank 19 Zoll, 42 HE, 80cm breit für USV Versorgung 64x FR-Leuchten 16x Notbeleuchtung als Einzelbatterieleuchten 16x Rippenrohrheizkörper 3kW 32x Raumkühlgerät Split Wärmepumpenbetrieb Kühlleistung 3,5 kW 16x Radial-Rohrventilator 320m Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 300mm 16x USV Anlage, 5 kVA Nennlast, 19 Zoll-Einbau

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2025
Ende
13.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EEAtec GmbH
Vertragsabschluss
10.06.2025
Zuschlagsentscheidung
27.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).