AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung und Implementierung eines CRM-Systems
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universität Stuttgart, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Frist (Submission)
- 21.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79960000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Universität Stuttgart beabsichtigt in der IT-gestützten Betreuung und Verwaltung ihrer vielfältigen Kontakt- und Beziehungsgruppen - insbesondere mit Blick auf Studierende, Alumni, Kooperationspartner:innen, Fördernde und weitere Stakeholder - einen bedeutenden Entwicklungsschritt zu vollziehen und strebt die Einführung eines umfassenden Customer-Relationship-Managements (CRM)-Systems an. Ziel ist es, die bislang vielfach dezentral und heterogen durchgeführten Kommunikations- und Verwaltungsprozesse systematisch zu bündeln, zu professionalisieren und in einer einheitlichen, datenschutzkonformen Infrastruktur zu digitalisieren. Zur Deckung dieser Bedarfe plant die Auftraggeberin die Beschaffung und Einführung eines CRM-Systems, das den Gesamtprozess der strategischen Beziehungspflege in den relevanten Anwendungsfeldern digital unterstützt. Die Beschaffung erfolgt als SaaS-Lösung im Cloud-Betrieb. Neben der Bereitstellung des Systems umfasst die Leistung auch die Implementierung anhand definierter Anwendungsfälle (Workflows), die Durchführung von Schulungen, die Erbringung von Systemserviceleistungen für den Produktivstart sowie Wartung und Support.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.