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LSW Weinböhla (LS) km 15,128-18,600, Strecke 6248
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Coswig der Strecke 6248; Stichworte: Lärmschutzwand Aluminium
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Lärmsanierung an Schienenwegen der DB InfraGO AG.
- Es wird eine Lärmschutzwand aus Aluminium in der Ortsdurchfahrt Coswig errichtet.
- Die Leistung ist Teil eines größeren Projekts zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen.
- Es handelt sich um eine Bauleistung mit dem CPV-Code 45234100.
Die Ausschreibung betrifft die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, insbesondere die Errichtung einer Lärmschutzwand aus Aluminium in der Ortsdurchfahrt Coswig.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
4 Veröffentlichungen
- 10.06.2026 036 Die in der EP aufgeführten und in LV Pos. 08.04.0100 beschriebenen Sockelauflager der Torsionsbalken EÜ Köhlerstraße und EÜ Gradsteg mussten im Zuge der Ausführungsplanung länger ausgeführt werden. Hierfür muss eine Grundlage zur Abrechnung für den NU geschaffen werden, da laut LV nur 500mm lange Sockelauflager ausgeschrieben waren. aktuell
- 25.03.2026 005:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) 007:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
- 24.03.2026 004:Der beauftragte NU ist bereits mit der Herstellung weiterer Torisionsbalken beauftragt, hat die Spezialmaschinen bereits vor Ort und muss mit seiner Leistung an den zusätzlichen Torisionsbalken anschließen. Eine AN-Wechsel würde höhere Kosten verursachen und den Terminplan gefährden. Eine klare Abgenzung der Gewährleistung wäre nicht möglich 003:Im Plan 3.03.6.5-EP-IB-DT-05 ist ein auf Einzelfundamenten gegründetes Rohrgeländer mit Zwischenholm vorgesehen. Das Errichten eines Rohrgeländers mit Zwischenholm auf gegründeteten Einzellfundamenten ist nicht Bestandteil des beauftragten Leistungsverzeichnisses. Die Fundamente werden zusammen mit den bereits beauftragten Fundamenten der Treppe hergestellt.Ein NU-Wechsel nur für das Geländer könnte den Bauablauf stören.
- 23.03.2026 006:Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) 008: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) 009: Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer STRABAG Rail GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.093 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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