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Videoplattform zur Elternbildung
Bildungsministerium Rheinland-Pfalz · Mainz · Rheinland-Pfalz · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
In der heutigen digitalen Ära stehen Eltern und Erziehungsberechtigte vor vielfältigen Herausforderungen bei der Medienerziehung. Die rasante Entwicklung digitaler Medien (TikTok, Gaming, Messenger) erfordert ein fundiertes Verständnis für Chancen und Risiken. Auch der Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz hat einen klaren Bedarf an Digitalaufklärung artikuliert. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass reine Präsenzveranstaltungen oft nicht alle Eltern erreichen. Es besteht die Notwendigkeit, ein flächendeckendes, niedrigschwelliges und zeitunabhängiges Angebot (Video-on-Demand) bereitzustellen, das Eltern konkrete Hilfestellungen für den Alltag bietet. Das Pädagogische Landesinstitut plant daher die Lizenzierung einer Plattform mit professionellen Videoinhalten. Es ist vorgesehen, den Vertrag zunächst für 1 Jahr zu schließen. Es besteht die optionale Möglichkeit der 3-maligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr. Dazu teilt der Auftraggeber 3 Monate vor Vertragsende mit, ob er davon Gebrauch machen möchte. Folgende zwingende Anforderungen („Muss-Kriterien“) müssen erfüllt sein: K1: Format (Micro-Learning & Modularität): Bereitstellung einer durchsuchbaren Bibliothek aus themenspezifischen Einzelvideos (Tutorials/Screencasts, Länge ca. 3–15 Min.) zur gezielten Problemlösung (z.B. „Zeitlimit einrichten“). Bloße Aufzeichnungen von 60–90-minütigen Webinaren/Vorträgen erfüllen diese Anforderung an die Niedrigschwelligkeit und Durchsuchbarkeit nicht. K2: Inhaltliche Breite (Technik & Pädagogik): Abdeckung sowohl technischer „How-to“-Anleitungen (Betriebssysteme, Apps) als auch psychosozialer Themen (Suchtprävention, Cybermobbing, Mental Health) gemäß DigComp 3.0 (Area 4). K3: Zielgruppenabdeckung (Kita & Schule): Differenzierte Inhalte für den Schulbereich (Jugendmedienschutz) und den Kita-Bereich (frühkindliche Medienpädagogik). K4: Mengengerüst (Inhalt): Zum Zeitpunkt der Bereitstellung müssen mindestens 35 Videos für den Schulbereich und mind
Vollständige Beschreibung (3.085 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
100 % Preis, da die fachlichen Anforderungen feststehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Spruchkörper (1. Vergabekammer und 2. Vergabekammer), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt sind. Die Vergabe muss dem Land zuzurechnen sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Clemens hilft!1 Veröffentlichung
- 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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