AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 12:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/38d944f1-c234-4a91-8480-53aa2df458a8/

RV Planung und Umsetzung von analogen Veranstaltungsformaten und Verkehrssicherheitskampagnen zur Förderung der Verkehrssicherheit

Notice-ID: 38d944f1-c234-4a91-8480-53aa2df458a8 · Procedure-ID: 6ab5d485-6d7d-464d-ae2d-d7bc7b345bf1

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2, München
Veröffentlicht
18.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
open
CPV-Code
79340000
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Planung und Umsetzung von analogen Veranstaltungsformaten und Verkehrssicherheitskampagnen zur Förderung der Verkehrssicherheit

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 18.03.2026 (22 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 28.03.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 02.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).