Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort.
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde
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Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen. Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen: - Erkennung der angebauten Kulturart, - Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten - Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort. Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Branche: IT & Digitalisierung
Rahmenvereinbarung für Satellitenbildauswertung zur Kontrolle von EU-Direktzahlungen und Agrarfördermaßnahmen in Sachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Bewertung der eingegangenen Angebote richtet sich nach dem günstigsten Bruttogesamtpreis gemäß dem Kostenblatt (Anlage 10). Der niedrigste Bruttogesamtpreis erhält 100 Punkte. Alle anderen Gesamtpreise erhalten von den 100 Punkten Abzug in der Höhe, um die sie in Prozentpunkten vom niedrigsten Angebot abweichen. Maximal werden 100 Punkte abgezogen. Das Ergebnis wird auf die erste Stelle nach dem Komma gerundet. PPreis min = Niedrigster Angebotspreis brutto (in Euro) PPreis Angebot = zu bewertender Angebotspreis (in Euro) BSatellitenbildauswertung = Bewertungspunkte Satellitenbildauswertung Bewertungsformel: BSatellitenbildauswertung = (PPreis min / PPreis Angebot)*100
Die Inhalte des Analysekonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.1 zu entnehmen.
Die Inhalte des Analysekonzepts zu den Landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.2 zu entnehmen.
Die Inhalte des Durchführungskonzepts zur pVOK-sFB sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.3 zu entnehmen.
Die Inhalte des Datenmanagementkonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.4 zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene IT-Vereinbarung (Anlage 13)
Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass innerhalb einer Woche sachsenweit Vor-Ort-Termine zur physischen Vor-Ort-Kontrolle - schnellen Feldbegehung im Sinne der Ziffer 2.1.3 der beiliegenden Leistungsbeschreibung durchgeführt werden können.
Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der Leistung kann auch vor den drei Jahren liegen. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmale zu begründen: vergleichbare Leistungen, vergleichbarer jährlicher Umfang (Kontrollschläge), vergleichbare Methoden.
Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach: - die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse, - Maschinelles Lernen und der Zeitreihenauswertung, - Sprachkenntnisse in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 - nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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