AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 12:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/390af243-c1d2-4302-b69a-8614d8b281f2/

Softwarelizenzen und zugeh. Dienstleistungen, VMware Horizon und NVIDIA Quadro® vDWS

Notice-ID: 390af243-c1d2-4302-b69a-8614d8b281f2 · Procedure-ID: 92e22d93-acc4-48e1-93c2-88bb5ca7cb58

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth
Veröffentlicht
02.01.2025
Frist (Submission)
11.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
273.143 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

(LOS 1) Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) beabsichtigt die Verlängerung der bestehenden VMware Horizon Lizenzen mit vSAN für die Bereitstellung von bis zu 400 gleichzeitigen virtuellen Windows 11 Arbeitsplätzen in einer VMware Horizon Umgebung mit insgesamt 18 Servern. Die Umgebung kann von bis zu 800 Mitarbeitern und davon von bis zu 400 gleichzeitig genutzt werden. Die Lizenzen sollen für drei Jahre beschafft werden. (LOS 2) Für die grafische Unterstützung der virtuellen PC ́s benötigt das LfStat die Verlängerung der NVIDIA Quadro® vDWS Lizenzen für die Power User (Grafikabteilung / Presse). Die Lizenzen sollen (auch) für drei Jahre beschafft werden.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.03.2025
Ende
16.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).