AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.04.2026 00:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/393c704e-4eb2-445a-9f2a-628fa4e44f6e/

Buslinienverkehr Landkreis Regen: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Ortsverkehr Bodenmais im Landkreis Regen

Notice-ID: 393c704e-4eb2-445a-9f2a-628fa4e44f6e · Procedure-ID: 71e598e5-765a-43e0-bad2-1f8df0e78171

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Regen, Regen
Veröffentlicht
17.03.2026
Frist (Submission)
23.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Regen beabsichtigt, Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Ortsbusverkehr Bodenmais ("Ortslinie Bodenmais") zu vergeben. Die Betriebsaufnahme des Ortsbusverkehrs Bodenmais erfolgt am 01.08.2026. Die Laufzeit beträgt 36 Monate bis zum 31.07.2029. Der Fahrplan mit den hier ausschreibungsrelevanten Fahrten ist als Anlage 2 beigefügt. Die Kalkulation der Angebote hat auf Grundlage dieses Fahrplans zu erfolgen. Der Fahrplan in der Anlage 2 ist vom Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrages umzusetzen. Seine Fortschreibung und Modifikation obliegen dem Auftraggeber.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).