AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 17:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3950d414-7147-4fd7-8dc3-e53ba34e4344/

Kaltgetränke

Notice-ID: 3950d414-7147-4fd7-8dc3-e53ba34e4344 · Procedure-ID: 286fbf2e-3e75-46ba-b442-62953183b4f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Studierendenwerk München Oberbayern, München
Veröffentlicht
03.11.2025
Frist (Submission)
02.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15000000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
1.726.805 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Kaltgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.03.2026 und endet am 29.02.2028, mit der Option auf 2-malige Verlängerung um ein Jahr, bis max. 28.02.2030. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Die Preisbindung ist jeweils auf 6 Monate beschränkt. Für die Laufzeit vom 01.03.2026 bis 31.08.2026 gilt der Angebotspreis aus der Ausschreibung. Die Preisanpassung findet anschließend 2 mal im Jahr zu den Stichtagen 01.09. und 01.03. gemäß der Preisgleitklausel-Regelung in den Vergabeunterlagen statt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
29.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).