AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fe020522-8ff9-4d79-aeda-46a326a713c5) · Abgerufen am 11.08.2026 05:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/397152f4-63cd-42bc-acbc-51dfe3a4c3aa/

Planungsleistung, LBP-Planer; PFA3; S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe

Notice-ID: 397152f4-63cd-42bc-acbc-51dfe3a4c3aa · Procedure-ID: f71de19e-1e3e-4d7b-8336-92d09dfe7e03

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
23.07.2025
Frist (Submission)
25.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90712000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Projekt „Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“ sieht den Ausbau des Hamburger Verkehrsstreckennetzes vor und ermöglicht so die Abwicklung von Nah- und Güterverkehr auf getrennter Infrastruktur, was zu einer höheren Verlässlichkeit und einem stabilen Takt führt. Das Projekt ist in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Für die Projektflächen des Planfeststellungsabschnittes 3 sind ein Artenschutzfachbeitrag und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2026
Ende
31.10.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).