AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 12:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/39b9a089-5523-4d47-954d-85bf75a3a0e0/

Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung

Notice-ID: 39b9a089-5523-4d47-954d-85bf75a3a0e0 · Procedure-ID: d1ee4145-8399-4012-b515-68b8817b78a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Kaiserslautern
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
10.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).