AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDL5U4M/documents) · Abgerufen am 19.08.2026 04:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/39c98f6a-38ac-4fa2-90ce-50a3467e5942/

Unterhaltsreinigung städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)

Notice-ID: 39c98f6a-38ac-4fa2-90ce-50a3467e5942 · Procedure-ID: 18ec67b6-855a-40d9-a8e9-99f0a241d641

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Heringen (Werra), Heringen (Werra)
Veröffentlicht
17.07.2025
Frist (Submission)
18.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90919200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rahmen-Höchstwert
77.608 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Folgende Flächenangaben der einzelnen Liegenschaften liegen vor: 1. Rathaus: 2.218,78 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) und 139,52 m² (Gesamtfläche Teppich und textile Oberflächen) 2. Bauhof: 195,11 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) 3. Kläranlage: 135,44 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) >>>Unterhaltsreinigung<<< Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich durchzuführen. Sie umfasst die Reinigung, Pflege, Desinfektion, Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände und Trennwände, der Heizkörper, Reinigung der Sockelleisten und Einrichtungsgegenstände, der sanitären Ausstattung sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Leistungsbeschreibung in den vorgegebenen Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungszeiten sind zwischen Auftragnehmer und den Fachbereichsleitungen der entsprechenden Liegenschaften abzusprechen. Geplant ist eine Reinigungszeit von 16:30 - 19:30 Uhr. >>>Grundreinigung<<< Die Grundreinigung ist 1-mal jährlich nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zur Grundreinigung gehören folgende Tätigkeiten: Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wergrücken der beweglichen Gegenstände. Schmutz ist zu entfernen. Gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen mit Rahmen sowie Fensterbänke und Kabelkanäle. Gründliche Reinigung der Textilbeläge. Gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände einschließlich der Leuchtmittel. Reinigung der Sockel- und Fußleisten. Zu der Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen/-beschichtungen und Verkrustungen sowie das intensive Beseitigen von Flecken, soweit die nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlieren frei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Das Mobiliar ist vor den Arbeiten zu entfernen und nach der Grundreinigung und Einpflege der Böden wieder an Ort und Stelle einzuräumen. Den vollumfänglichen Auftragsgegenstand und -zweck sowie die Arten der Reinigungsleistung entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Datei: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdf Bei Interesse zur Teilnahme an der Angebotsabgabe ist der Bewerbungsbogen und das Preisblatt (Anlage 5) auszufüllen und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen: Bew.Bogen_bitte-ausgefüllt-einreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx Anlage 5_Preisblatt_bitte-ausgefüllt-als-pdfeinreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).