Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug bzw. Walkin-Floor 2024-2028

SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)

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Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug oder Walkin-Floor frei Bauhof - 19061 Schwerin, Lange Badlow 5

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug bzw. Walkin-Floor für den Bauhof in Schwerin.

Die Ausschreibung richtet sich an Lieferanten von Tausalz und beinhaltet die Lieferung frei Haus. Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug bzw. Walkin-Floor 2024-2028
  • Preis 70 %
    Kosten

    Für das günstigste Angebot wird die Bewertungspunktzahl 5 vergeben. Ein Angebot, das doppelt so teuer wie das günstigste Angebot ist oder darüber liegt, erhält die Bewertungspunktzahl 0. Zwischen dem günstigsten und dem doppelt zu teuren Angebot wird die Bewertungspunktzahl linear berechnet. Insgesamt sind bei diesem Zuschlagskriterium bis zu 350 Punkte zu vergeben (Punktzahl x Gewichtung-Kriterium).

  • Qualität 30 %

    7% Lieferzeit in Werktagen 1- 3 Werktage 7 % Antibackmittel ? 3 bis ? 125 mg/kg 6% Feuchtigkeitsgehalt max. 0,6% 5% (wasser-)unlöslicher Anteil 5 % nicht tauwirksamer Anteil 5 Punkte erhält das Angebot mit dem besten Wert. (Das ist für alle Punkte der niedrigste Wert, bis auf das Antibackmittel. Hier ist der höchste Wert der Beste Wert.) Die Punktermittlung für die nachfolgenden Ränge erfolgt über eine lineare Interpolation. Die erreichten Punkte aus der linearen Interpolation werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (%) der einzelnen Kriterien. Insgesamt sind bei diesem Zuschlagskriterium bis zu 150 Punkte zu vergeben (Punktzahl x Gewichtung-Kriterium).

  • 1. Qualität im Rahmen der DIN EN 16811-1 0 %
    Qualität
  • 2. Lagerkapazität 0 %
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 23.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 229 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 694.960 €
Median 3.826.235 €
Oberes Quartil 5.548.092 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin

submission@swsn.de
+49 3856331488

Stammdaten
Angebotsfrist 23.05.2024, 13:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2430097
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 22.04.2024
CPV-Code 34927100
Transportmittel (Was ist das?)
Erfüllungsort Schwerin
Laufzeit 01.10.2024 – 30.09.2028
Bindefrist (?) 60 DAYS
Frist für Rückfragen 15.05.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) · Schwerin

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 156.343 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.415 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →