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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug bzw. Walkin-Floor 2024-2028
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug oder Walkin-Floor frei Bauhof - 19061 Schwerin, Lange Badlow 5
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz mit Silofahrzeug bzw. Walkin-Floor für den Bauhof in Schwerin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %Kosten
Für das günstigste Angebot wird die Bewertungspunktzahl 5 vergeben. Ein Angebot, das doppelt so teuer wie das günstigste Angebot ist oder darüber liegt, erhält die Bewertungspunktzahl 0. Zwischen dem günstigsten und dem doppelt zu teuren Angebot wird die Bewertungspunktzahl linear berechnet. Insgesamt sind bei diesem Zuschlagskriterium bis zu 350 Punkte zu vergeben (Punktzahl x Gewichtung-Kriterium).
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Qualität 30 %
7% Lieferzeit in Werktagen 1- 3 Werktage 7 % Antibackmittel ? 3 bis ? 125 mg/kg 6% Feuchtigkeitsgehalt max. 0,6% 5% (wasser-)unlöslicher Anteil 5 % nicht tauwirksamer Anteil 5 Punkte erhält das Angebot mit dem besten Wert. (Das ist für alle Punkte der niedrigste Wert, bis auf das Antibackmittel. Hier ist der höchste Wert der Beste Wert.) Die Punktermittlung für die nachfolgenden Ränge erfolgt über eine lineare Interpolation. Die erreichten Punkte aus der linearen Interpolation werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor (%) der einzelnen Kriterien. Insgesamt sind bei diesem Zuschlagskriterium bis zu 150 Punkte zu vergeben (Punktzahl x Gewichtung-Kriterium).
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1. Qualität im Rahmen der DIN EN 16811-1 0 %Qualität
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2. Lagerkapazität 0 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 23.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 229 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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