Empfangsdienstleistungen
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Gesucht werden Dienstleister für Empfangsdienstleistungen am Sitz der Finanzagentur GmbH in Frankfurt am Main.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) geführt. Die Leistung wird im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform DTVP durchgeführt. Anfragen sind grundsätzlich nur über die Vergabeplattform einzureichen. Die Versendung der Bieterinformationen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform. Das Angebot ist wie vorgegeben zu erstellen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle (DTVP) zu übermitteln. Auf Anlagen, die über die Formblätter hinausgehen, soll verzichtet werden, soweit nicht explizit anders angegeben (bspw. im Falle einer Selbstreinigung). Der Bieter hat die Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen. Bestehen nach Auffassung des interessierten Wirtschafsteilnehmers Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind diese sowie alle sonstigen Bieterfragen und Ersuchen um zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle grundsätzlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabe-Plattform rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Berichtigungen, Änderungen des Angebotes und das Zurückziehen von Angeboten sind bei der Vergabestelle in der gleichen Weise wie das Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
- Frist 19.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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