AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 03:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a094d6a-8e99-4f31-b5d7-cc2d91b9ea07/

Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Notice-ID: 3a094d6a-8e99-4f31-b5d7-cc2d91b9ea07 · Procedure-ID: 1d02525c-f81c-4103-b5d5-db1f2c52e676

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freising, Freising
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Zuschlagswert
567.084 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Abbruch Beläge ca. 1.400 m2 mit Entwässerungseinrichtungen und Einfassungen - Grünfläche / Aufwuchs roden ca. 380 m2 - Erdarbeiten ca. 1.900 m3, alle Bodenarten - Entwässerungsrinnen ca. 200 lfm, größtenteils mit Auslauf in Sickermulden - Auslaufpflaster Findlinge und Rollkies, ca. 20 to - Frostschutz- und Kiestragschichten ca. 1.950 m3 - Einfassungen Bordstein ca. 500 lfm - Pflasterbeläge ca. 1.200 m2 - Asphaltbeläge ca. 1.350 m2 - Fundamente ca. 25 m3 - Ausstattungsgegenstände: ca. 20 Stück - Gabionenwand H ca. 2m, B ca. 23cm, ca. 25 lfm - Rasen-/ Wiesenfläche ca. 720 m2 inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Pflanzfläche ca. 85 m2 inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Bäume ca. 16 Stück inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
16.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gaissmaier GartenLandschaft GmbH & Co KG
Vertragsabschluss
04.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).