AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a037c69dd3-53f7dc7263edee16) · Abgerufen am 08.09.2026 07:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a14ed33-cddf-473d-b78c-ea8d97ee330f/

PWC- Gebäudereinigung AM Bernau vom 01.01.2027 bis 31.12.2028

Notice-ID: 3a14ed33-cddf-473d-b78c-ea8d97ee330f · Procedure-ID: 852f9854-5df4-400e-ae0d-b678ca7803a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost, Hohen Neuendorf OT Stolpe
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- ca. 4872 St. Unterhalstreinigung Mo-Sa - ca. 488 St. Unterhalstreinigung So und Feiertage - ca. 16 St. Grundreinigungen - ca. 16 St. Zusatzreinigung - ca. 4 St. Beschilderung PWC-Gebäude - ca. 5360 St. Verbrauchsmaterialien Toilettenpapier - ca. 5360 St. Verbrauchsmaterialien Handwaschseife - ca. 5360 St. Verbrauchsmaterialien Müllsäcke groß - ca. 5360 St. Verbrauchsmaterialien Müllsäcke klein

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).