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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 06.10.2026, 10:01 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Für die Polizei Niedersachsen (Werkstätten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, der sechs Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes und der Polizeiakademie) sowie der Polizei der Freien Hansestadt Bremen soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial vergeben werden. Der Auftrag umfasst die Versorgung der Polizei Niedersachsen mit KFZ-Ersatz- und Verschleißteilen aller Art (Zubehörteile bzw. nicht OEM-Teile), Be-triebs- und Verbrauchsstoffen sowie fahrzeugspezifischer Ersatzteile (Marken: Mercedes-Benz, Opel, Volkswagen, BMW usw.) und fahrzeugspezifischer Werkzeuge. Die Rahmenvereinbarung umfasst sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst Artikel der folgenden Warengruppen: Betriebsstoffe (Öle und Schmierstoffe), Verbrauchsstoffe, Kfz-Ersatz- und Verschleißteile, Werkstattgerät. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalogs bzw. einer Artikelliste des Bieters inkl. der jeweils pro Produktgruppe gewährten Rabatte einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Weitere Abrufberechtigte für diese Rahmenvereinbarung werden die 6 Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen, das Landeskriminalamt Niedersachsen, die Polizeiakademien und die Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen sein. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst die Lieferung von Ersatzteilen, Betriebsstoffen und Werkstattbedarf für diverse Fahrzeugmarken wie Mercedes-Benz, Opel, VW und BMW.
- Die Rahmenvereinbarung bedient die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, sechs Polizeidirektionen, das LKA, die Polizeiakademie sowie die Polizei Bremen.
- Bieter müssen ein Kernsortiment bepreisen und ein Randsortiment mittels digitalem Händlerkatalog oder Artikelliste inklusive Rabattstaffeln einreichen.
- Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer.
Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von KFZ-Ersatzteilen, Verschleißteilen und Betriebsmitteln für verschiedene Polizeidienststellen in Niedersachsen und Bremen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 75 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der Summe der angebotenen Gesamtpreise (netto) gem. Angebotsvordruck (Gesamtpreissumme). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtpreissumme erhält 750 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punk-teabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höheren Bewertungspreis.
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Wunschsortiment 25 %Qualität
Bewertet wird der jeweils angebotene Umfang aus dem Produktgruppen / Randsortiment, welches aus den als B-Kriterium gekennzeichneten Kategorien besteht. Jede angebotene Kategorie wird mit 19,23 Punkten bewertet. Maximal können somit bei insgesamt 13 Bewertungs-Kategorien 250 Punkte erreicht werden. Gerundet wird auf ganze Zahlen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung - allgemeiner Teil (Teil A) Ziffer 1.19. zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Der Bieter hat einen generellen Ansprechpartner (Außendienstmitarbeiter) zu nennen, der zu den üblichen Dienstzeiten zu Beratungszwecken verfügbar ist und über eine entsprechende Expertise im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial verfügt. Der Bieter hat auf die Eignung des von ihm hierfür eingesetzten Personals einzugehen. Als geeignetes Personal werden Außendienstmitarbeiter angesehen, die über einen entsprechenden Ausbildungshintergrund im KFZ-Bereich verfügen (z.B. KFZ-Meister) und / oder eine langjährige Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) als Außendienstmitarbeiter im Bereich KFZ-Ersatzteile und Verbrauchsmaterial nachweisen können. Dieser Nachweis hat im Rahmen der Konzeptdarstellung zu erfolgen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter mindestens zwei Referenzen unter Angabe von Fuhrparkgrößen, Mitarbeiterzahl, des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer näher zu beschreiben und darzustellen. Die ausgewählten Referenzen müssen in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Volumen entsprechen. Das Volumen der Referenz hat einen Mindestumsatz von 500.000 EUR (Nettojahresumsatz) vorzuweisen. Die Darstellung hat auf einer separaten, selbsterstellten Anlage zu erfolgen, welche mit Angebotsabgabe einzureichen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.200.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 06.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 122 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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