AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a4a4b0f-ce5d-425d-bfd2-720cbfffdc1f/

Walkthrough Plaza - Objektplanung

Notice-ID: 3a4a4b0f-ce5d-425d-bfd2-720cbfffdc1f · Procedure-ID: db6b439b-ad02-40a9-9791-7def5f73c17a

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
16.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Zuschlagswert
1.188.022 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant den Bereich hinter der Zentralen Sicherheitskontrolle in Ebene 1 durch eine neue und angemessene bauliche Lösung in einen Walk Through Plaza umzugestalten. Teil dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Leistungen des Objektplaners. Die FHG beabsichtigt den luftseitigen Bereich der heutigen Airport Plaza bedarfsgerecht umzufunktionieren. Der für die Ausschreibung gegenständliche Bereich besteht im Wesentlichen aus div. Retailflächen sowie zwei Gastrobereichen und Bereiche für Press&Book. Der gesamte Bereich hat eine Gesamtfläche von rund 3.440 m² und stellt den Projektbereich dar. Teilbereich befinden sich unter sog. Shopschirmen. Diese Shopschirme begrenzen die darunter liegenden Retailflächen räumlich nach oben hin, beinhalten sämtliche, für den Betrieb der Retailflächen, aber auch der Plaza, erforderlichen sowie sicherheitstechnischen Medien und sind ein wesentliches gestalterisches Element der Halle. Diese Shopschirme sollen auch im künftigen Konzept der Plaza erhalten bleiben, können aber in Form und Größe so umgestaltet werden, wie es ein mögliches neues Gestaltungskonzept erfordert. Die Entwicklung dieses Gestaltungskonzept ist die Hauptaufgabe der erforderlichen Planerleistungen. Das Gebäude Plaza bildet den mittleren Teil der großen, gestaltgebenden Fluggastanlagen und wird von den Gebäude Terminal 1 und Terminal 2 flankiert. Der Projektbereich liegt in Ebene 1 im luftseitigen Bereich. Dieser wird östlich durch die Zentrale Sicherheitskontrolle und westlich durch die Pier begrenzt und besteht heute aus vielen, in Größe und Form unterschiedlichen Retail-, Gastro- und DutyFree-Flächen. Das Gebäude Plaza besteht aus zwei Hauptebenen (Ebene 0 und Ebene 1) und zwei Teilebenen (Ebene 2 und Ebene 3) mit unterschiedlichen Nutzungen. Flankiert wird das Gebäude von 2 Büroriegeln (Haus C und Haus D), in Analogie zu den beiden Terminalgebäuden. Während die Ebene 0 aus Teilen der Gepäckausgabehalle und landseitigen Retailflächen besteht, befindet sich in Ebene 1, mit der Zentralen Sicherheitskontrolle (ZSK) das Herzstück der Plaza. Weiter teilt sich die Ebene 1 auf in einen kleinen landseitigen Bereich vor der ZSK und einen großen luftseitigen Bereich hinter der ZSK. Aus Brandschutztechnischen Gründen, müssen sämtliche Verkaufsflächen im Bereich der Plaza gesprinklert sein. Dies stellt sowohl die Decke unterhalb des Foodcourt, als auch die Shopschirme sicher. Wenn es ein künftiges gestalterisches Gesamtkonzept zulässt, dann können auch neue überdachte Flächen ergänzt werden. Planungsaufgabe ist es, ein gestalterisches Gesamtkonzept der neuen Walk Through Plaza zu entwickeln, dass auf den gestalterischen Grundgedanken der Terminalgebäude am Hamburg Airport aufbaut und entsprechend zur Umsetzung zu bringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).