Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn · Hessen · Untere Bundesbehörde
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seinen Dienstsitz seit 1974 am Standort Frankfurter Straße 29-35 (F2935) in 65760 Eschborn. Die Größe der Liegenschaft beträgt ca. 18.000 m2. Das Gebäude F2935 wird zurzeit brandschutzsaniert und zu einer modernen Arbeitsstätte für ca. 1.000 Beschäftigte umgestaltet. Das Gebäude erfordert, dass Reinigung und Pflege als wesentlichen Bestandteil des Werterhalts umgesetzt wird. Unterschiedliche Materialien sowie ihre vielschichtige Pflege erfordern Fachkompetenz und eine darauf abgestimmte materiell - technische Sicherstellung. Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach § 2 Abs. 3 der Anlage „Vertrag“ kann der Auftrag durch einseitige Erklärung des Auftraggebers mehrfach verlängert werden, maximal jedoch bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung. In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase). Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung), die über den nachstehenden Link in der Auftragsbekanntmachung abrufbar sind.
Branche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für Unterhaltsreinigung eines ca. 18.000 m2 großen Dienstsitzes in Eschborn über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten, mit Option auf Verlängerung bis zu 48 Monaten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Kriterium: Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister Der Bewerber hat zu erklären, ob er in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist. Falls ein Bewerber nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, hat der Bewerber zu erklären, ob er auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber zur Bestätigung seiner Angaben auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat zu erklären, dass er im Auftragsfall während der Laufzeit des Auftrags über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,00 € pro Schadensfall, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.000.000.00 € pro Schadensfall und Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln in Höhe von mindestens 250.000 € pro Schadensfall aufrechterhalten wird. Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber einen entsprechenden Versicherungsnachweis oder (2.) eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers oder eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen. Ergänzend wird klargestellt, dass auch eine Versicherung in einer anderen Währung akzeptiert wird, sofern die Versicherungsbeträge den geforderten Beträgen entsprechen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat seinen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Der Mindestjahresumsatz beträgt dabei EUR 5.000.000,00 (Mindestanforderung). Falls der Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterium: Referenzen Der Bewerber hat Angaben zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen zu machen. Aus den Angaben muss sich eine Beschreibung der Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten des Referenzauftraggebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für eine mögliche Überprüfung) ergeben. Aus den Referenzangaben muss sich ferner ergeben, dass bei der jeweiligen Referenz die Mindestanforderungen für ein Referenzprojekt erfüllt sind. Damit eine Referenz als vergleichbar gilt (Mindestanforderung), (1.) muss der Referenzauftrag den Bereich „Unterhaltsreinigung“ betroffen haben, (2.) die Leistung über mindestens sechs Monate erbracht worden sein, (3.) die zu reinigende Fläche mindestens 10.000 m² groß gewesen sein und (4.) bei der Leistungserbringung auch Tageskräfte eingesetzt worden sein. Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen genannt werden (Mindestanforderung). Falls ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen für die genannten Leistungen Bescheinigungen über die Ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen. Für die Berechnung der letzten drei Jahre ist der Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung maßgeblich, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die Fristen in § 160 Abs. 3 GWB im Hinblick auf einen etwaigen Nachprüfungsantrag hingewiesen. Dort heißt es wörtlich: "Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
In der Angebotsphase ist ein Besichtigungstermin vorgesehen, der für die Bieter verpflichtend ist.
Weitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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2 Veröffentlichungen
Basierend auf 4.142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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