AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3a665eff-550d-49c7-966e-87f82b02b61a) · Abgerufen am 02.08.2026 08:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a665eff-550d-49c7-966e-87f82b02b61a/

POT-03-FFB-008 Medikamentenversorgung

Notice-ID: 3a665eff-550d-49c7-966e-87f82b02b61a · Procedure-ID: b2624fd6-c6bc-4a1d-90bd-7aa56c2ccd49

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunalunternehmen Kreisklinik Fürstenfeldbruck / Seniorenheim Jesenwang, Fürstenfeldbruck
Veröffentlicht
29.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für einen Apothekenversorgungsvertrag unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Für das Klinikum ist eine wirtschaftliche, ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und applikationsfertigen Zytostatika - Rezepturen sicherzustellen. Dabei sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Vorschriften, insbesondere jene über den Verkehr mit Arzneimitteln und über den Betrieb von Apotheken, einzuhalten.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Johannes Apotheke
Vertragsabschluss
28.10.2024
Angebotsspanne
1.678.156 – 1.678.156 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).