AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/) · Abgerufen am 18.09.2026 02:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3a8acaaf-dca4-4ddb-9489-de132c3946df/

Forensiksoftware für Datenträgerauswertungen

Notice-ID: 3a8acaaf-dca4-4ddb-9489-de132c3946df · Procedure-ID: e4994906-81f5-4759-9572-a7994fbfd4ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen, Ingolstadt
Veröffentlicht
09.09.2026
Frist (Submission)
25.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48614000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Im Rahmen dieser Vergabemaßnahme soll sowohl der Extraktionsbestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Extraktionssoftware“ genannt, zum Entsperren und der Extraktion von nicht gesperrten und gesperrten Datenträgern - Los 1 - wie auch der Analysebestandteil einer Forensiksoftware, im Folgenden auch „Analysesoftware“ genannt, zur Analyse von aus Datenträgern erstellten Extraktionsdateien - Los 2 - beschafft werden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Beginn
01.01.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).