AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3ab84b70-23b8-47a2-81b4-ce7a99344f6e/

Umbau und Sanierung Grundschule an der Bastau in Minden - Fliesenarbeiten

Notice-ID: 3ab84b70-23b8-47a2-81b4-ce7a99344f6e · Procedure-ID: 3ab84b70-23b8-47a2-81b4-ce7a99344f6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke, Minden
Veröffentlicht
14.04.2026
Frist (Submission)
21.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beschreibt die Arbeiten an der Grundschule an der Bastau in Minden. Das Gebäude ist als 2-geschossiger Massivbau errichtet; inkl. Teilunterkellerung. Der Baubereich liegt auf der Schulfläche der vorh. Schule, der Betrieb wird während der Bauzeit aufrechterhalten. Ca. 465 m2 Wand-/Bodenabdichtung Ca. 550 lfdm dauerelastische Versiegelung Ca. 260 m2 Bodenfliesen 5/5 cm – 30/30 cm Ca. 150 m2 Betonwerkstein-Bodenbelag 30/30 cm Ca. 95 lfdm. Geriffelte Aluminium-Treppenkanten Ca. 150 lfdm Fliesensockel 3 St. Sauberlaufmatten 210/210–300/390 cm Ca. 440 m2 Wandfliesen 15/30 cm Ca. 8 St. PVC-Aufmerksamkeitsnoppenfelder 60/60 cm geklebt Ca. 35 lfdm 5-reihiges PVC-Bodenleitsystem geklebt

Vertragslaufzeit

Beginn
06.07.2026
Ende
29.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).