AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 22:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3acf595c-daca-415e-9975-c5e0d6b2a02b/

Neubau Deich Hohenweiden BA 2, Los 1 - Bauwerke

Notice-ID: 3acf595c-daca-415e-9975-c5e0d6b2a02b · Procedure-ID: 75d367f5-b43b-4122-ba07-fcd21624e6ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Veröffentlicht
23.10.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45240000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) plant im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung den Neubau des Deiches Hohenweiden mit den Deichabschnitten DA Benkendorf, DA Rockendorf und DA Hohenweiden. Das Baulos 1 umfasst die folgenden Bauleistungen: • NB Absperrbauwerk Benkendorf • NB Absperrbauwerk Hohenweiden • NB Spundwand Hohenweiden • NB Winkelstützwand Hohenweiden • Böschungssicherung im Bereich alter Saalearm und Mühlgraben • Bauzeitliche Zuwegungen • Herstellung Stellfläche Teichstraße • vorbereitende Arbeiten zur Baufeldfreimachung einschließlich Fällarbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).