Mehr Details
Planung schulischer Modulbauten im Stadtgebiet Bielefeld - Aufteilung in 3 Lose
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenLOS A: Gymnasium am Waldhof, Diesterwegschule, Grundschule Ummelngesch. 184.874 €🏆 WGA ZT GmbH · Wien
-
Los 2 VergebenLOS B: Interim Grundschule Sieker II, Ceciliengymnasium I, Ceciliengymnasium IIgesch. 201.681 €🏆 THERRA GmbH · Hamburg
-
Los 3 VergebenLOS C: Interim Grundschule Gellershagen, Realschule am Schlehenweg, Brackweder Gymnasiumgesch. 201.681 €🏆 Matthias Morkramer · Köln
- Matthias Morkramer · Köln
- THERRA GmbH · Hamburg
- WGA ZT GmbH · Wien
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 3 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, im Rahmen eines VgV-Verfahrens drei Architekturbüros mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung modularer Schulgebäude in Holzbauweise zu beauftragen. Der Auftrag wird in drei Lose unterteilt, die jeweils die Errichtung von drei Holzmodulen an verschiedenen Schulstandorten im Stadtgebiet betreffen. Gegenstand der Beauftragung sind Planungsleistungen gemäß HOAI für die vollständige Betreuung der Projekte bis zur Inbetriebnahme.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 01.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 60 Pkt.Kosten
Die in den Honorarblättern angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert; daraus ergibt sich der Angebotspreis (netto), der in die Bewertung einfließt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl 1. Alle übrigen Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis linear interpoliert.
-
Projektdurchführungskonzept 40 Pkt.Qualität
Zur Bewertung des Leistungsangebots ist ein Projektdurchführungskonzept vorzulegen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das Konzept konkret auf den vorliegenden Auftrag bezogen ist und nicht lediglich allgemeine Aussagen zur Büroorganisation oder zu früheren Projekten enthält. Aus vergaberechtlicher Sicht ist es erforderlich, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrags nachvollziehbar und strukturiert darstellt. Die inhaltliche Bewertung erfolgt auf Grundlage definierter qualitativer Kriterien. 1.) Die Bieter werden gebeten, in einem Kurzkonzept (ca. 4 DIN-A4 Seiten und ggfs. ein Terminplan) darzustellen, wie sie methodisch an die Übernahme und Weiterentwicklung der bereits vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung herangehen möchten. Ziel ist es, ein grundsätzliches Verständnis für die geplante Arbeitsweise zu gewinnen, insbesondere mit Hinblick auf die systematische Adaption vorhandener Ausschreibungsunterlagen, den Abgleich mit Nutzeranforderungen sowie die beabsichtigte Integration dieser Anforderungen in den weiteren Planungsprozess. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem geplanten Umgang mit den Bedarfen und Rückmeldungen, die sowohl über das zuständige Amt für Schule als auch durch direkte Kommunikation mit dem ISB eingebracht werden. Es soll deutlich werden, in welcher Weise der Bieter beabsichtigt, diese Anforderungen zu strukturieren, einzuordnen und schrittweise in die Planung einzubinden. 2.) Die Bieter werden gebeten, in ihrem Konzept auch Überlegungen zur zeitlichen Strukturierung der Bearbeitung innerhalb des Loses darzulegen. Dabei kann insbesondere auf eine mögliche Abfolge in der Planung und Realisierung der jeweils drei vorgesehenen Modulbauten eingegangen werden. Die Darstellung möglicher Zeitläufe, etwa in Form einer Etappierung oder Priorisierung einzelner Maßnahmen kann helfen, die Umsetzbarkeit des angestrebten Terminrahmens besser einzuschätzen. Konzepte, die durch eine nachvollziehbare und realistisch dargestellte zeitliche Planung zur Beschleunigung der Realisierung beitragen, können im Rahmen der Bewertung besonders überzeugen. Derzeit plant der ISB die frühestmögliche Inbetriebnahme des ersten Holzmoduls in jedem Los für Januar 2027. Das Konzept soll die grundsätzliche zeitliche Planung abbilden und zugleich aufzeigen, welche Beschleunigungspotenziale durch den Planer gezielt beeinflusst werden können. Eine Vorverlegung der Inbetriebnahme, vorzugsweise in Richtung September 2026, wäre dabei wünschenswert. Besonders positiv bewertet werden solche Einsparungen, die im Konzept schlüssig und konkret hergeleitet werden. Auch alternative Zeitgewinne innerhalb des Gesamtprozesses können in die Bewertung einfließen. Dabei sollen die zur Umsetzung solcher Beschleunigungsmaßnahmen notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen benannt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beauftragung der Planungsleistungen im Januar 2026 erfolgt. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass der Bieter in seinem Konzept die vorgesehenen Termine für die Bauantragstellung sowie die Veröffentlichung der formalen Leistungsbeschreibung benennt. Für die folgenden Abschnitte gelten verbindliche Fristen: - zwischen Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung und Auftragserteilung ist ein Zeitraum von 3 Monaten anzusetzen. - zwischen Auftragserteilung und Inbetriebnahme muss dem ausführenden Unternehmen ein Zeitraum von mindestens 5 Monaten zur Verfügung stehen. Diese beiden Zeitblöcke sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Die Bieter werden gebeten, eigene Überlegungen zur Beschleunigung der Abläufe übersichtlich darzustellen und mit den jeweils erforderlichen Bedingungen zu untermauern, sodass die vorgeschlagenen Maßnahmen plausibel nachvollzogen werden können. 3.) Die Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden: Ein nicht eingereichtes Konzept wird mit 0 Punkten bewertet. -> 3 Punkte erhält ein Konzept, wenn die Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten lediglich Allgemeinplätze enthalten, die keine besondere Auseinandersetzung mit der Thematik und keinen eigenständigen Lösungsansatz erkennen lassen. -> 5 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese jedoch lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert darstellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, aber nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet oder nur oberflächlich dargestellt werden. -> 7 Punkte erhält ein Konzept, wenn der Bieter auf mehrere der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle sowie im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen. -> 10 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept zu allen bewertungsrelevanten Aspekten vollständig Stellung nimmt. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die funktionale Ausschreibung verinnerlicht und konzeptionell überzeugend bearbeitet hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) Matthias Morkramer · THERRA GmbH · WGA ZT GmbH1 Veröffentlichung
- 19.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →