AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 05:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3afcbb6e-7f1c-4267-a36c-07fa8974df7b/

RV-WSP 2024-2028

Notice-ID: 3afcbb6e-7f1c-4267-a36c-07fa8974df7b · Procedure-ID: 58f9d4cc-b3db-4ba4-a2e9-a8b634179db4

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Stammdaten

Auftraggeber
d-NRW AöR, Dortmund
Veröffentlicht
12.04.2024
Frist (Submission)
14.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag über Leistungen im Kontext des Wirtschafts-Service-Portals WSP.NRW über einen Zeitraum 2024 (ab Zuschlagserteilung) bis 2028 (= 4 Jahre bzw. bis zum Ausschöpfen des Budgets). Gefordert wird eine generelle Leistungsfähigkeit, die über Personalprofile und Fachaufgaben abgefragt wird. Die Einzelaufträge werden in den Losen 1, sowie 3 bis 8 direkt an den bezuschlagten Bieter und in Los 2 über Miniwettbewerbe unter den Wirtschaftsteilnehmern, die den Zuschlag erhalten, vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfen des Rahmenvertrags je Los, weder hinsichtlich des Volumens (insoweit gilt der Schätzwert je Los als Obergrenze) noch hinsichtlich der Laufzeit (der Rahmenvertrag endet mit Ausschöpfen des Volumens je Los, auch wenn die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist).

Lose

8 Lose (max. 8 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).