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Errichtung und Betrieb Ergänzungsneubau Gymnasium Neue Oberschule im laufenden PPP-Projekt „Schulen und Kitas der Stadt Braunschweig
Stadt Braunschweig · Braunschweig · Niedersachsen
Beschreibung
Erweiterung des Gymnasiums um einen wegen des zusätzlichen schulischen Raumbedarfs, u.a. aufgrund der Rückkehr zum G9 in Niedersachsen und der Erhöhung der Zügigkeiten des Gymnasiums, notwendigen Schulanbaus/-ergänzungsneubaus einschließlich Planung und Gebäudemanagement gemäß Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig; Umbau von Räumen im bestehenden Gymnasium; baulicher Anschluss des Schulerweiterungsbaus an das bestehende Gymnasium und von Schulaußenanlagen. Interne Kennung: 28. Nachtragsvereinbarung zum PPP-Projektvertrag Schulen und Kitas in Braunschweig
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb eines Ergänzungsneubaus für ein Gymnasium in Braunschweig im Rahmen eines bestehenden PPP-Projekts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 19.06.2025 Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Beschreibung: Die Beauftragung des Nachtrages ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Bau- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers (HOCHTIEF PPP Schulpartner Braunschweig GmbH) insbesondere aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Stadt Braunschweig verbunden wäre (vgl. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB). Die Stadt Braunschweig hat am 27.10.2011 auf der Grundlage eines EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens den Auftragnehmer mit der Planung, der Durchführung und der Finanzierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen, der funktionserhaltenden Instandhaltung sowie mit ausgewählten Betriebsleistungen für insgesamt neun Schulen, drei Kindertagesstätten und zwei Schulsporthallen an gesonderten Standorten sowie die Errichtung eines gemeinsamen Ergänzungsbaus für zwei Schulen im Rahmen eines PPP-Modells („PPP-Projektvertrag“) beauftragt. Das Gymnasium Neue Oberschule ist u.a. Gegenstand dieses PPP-Projektvertrages mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Die Betriebs-/Gebäudemanagementdienstleistungen umfassen bei allen Objekten neben dem infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Objektbetrieb auch die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht über das gesamte Projektgrundstück, inklusive Reinigung und Pflege sowie Instandhaltung der Außenanlagen. Der im Wege der Nachtragsbeauftragung gedeckte zusätzliche Beschaffungsbedarf umfasst somit die erforderlichen Umbauten im Bestand, den Neubau des Erweiterungsgebäudes mit direkter Anbindung an das Bestandsgebäude, die Herstellung der Schulaußenanlagen und die Übernahme der neuen Gebäudeteile sowie der neuen Bereiche der Außenanlagen in das seit 2011 durchgeführte Betriebs-/Gebäudemanagement bis zum Ablauf des Projektvertrages 2036. Der für die Erweiterung des Gymnasiums Neue Oberschule erforderliche Ergänzungsneubau sowie die nötigen Bestandsumbauten können wegen ihrer baulichen und technischen Schnittstellen, insbesondere aus technischen Gründen nur durch den bestehenden Auftragnehmer erfolgen, weil der Ergänzungsneubau direkt mit dem Bestandsbau verbunden wird, die Ver- und Entsorgung, die gesamte Haustechnik und sämtliche Alarmierungsanlagen sowie Brandschutzeinrichtungen miteinander verknüpft werden müssen. Die Sicherstellung dieser Interoperabilität der vorhandenen technischen Ausrüstung im Bestandsbau mit den neu hinzukommenden Installationen im Ergänzungsneubau sowie deren einheitlicher Betrieb steht einem Wechsel des Auftragnehmers entgegen. Dafür ist aus Sicht der Stadt Braunschweig, auch aus haftungsrechtlichen Gründen, ein einheitliches Um-/Neubau- sowie Betriebs- und Gebäudemanagement technisch zwingend erforderlich, damit der bisherige Auftragnehmer die ihm übertragene Betreiberverantwortung und Gewährleistung für alle PPP-betroffenen Liegenschaften im Interesse der Stadt Braunschweig weiterhin effektiv wahrnehmen kann. Ein etwaiger Auftragnehmerwechsel wäre somit mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden gewesen, insbesondere im Hinblick auf die einheitliche Sicherstellung eines komplikationslosen Betriebs aller sicherheitsrelevanten Brandschutzeinrichtungen und der dazugehörigen Anlagentechnik in allen PPP-betroffenen Liegenschaften. Überdies würde ein Auftragnehmerwechsel erhebliche Mehr-/Doppelkosten zu Lasten der Stadt Braunschweig bedingen, sodass auch erhebliche wirtschaftliche Gründe für die Nachtragsbeauftragung streiten. Der Wert in Höhe von 29.942.805 EUR der im Wege des Nachtrages beauftragten Zusatzleistungen liegt unterhalb der gesetzlich geforderten 50%-igen Wertgrenze. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.073 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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