AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/3b0bb3a6-aa39-4107-8f54-a3cdbfd369f9) · Abgerufen am 04.10.2026 14:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/3b0bb3a6-aa39-4107-8f54-a3cdbfd369f9/

Briefdienstleistungen XII

Notice-ID: 3b0bb3a6-aa39-4107-8f54-a3cdbfd369f9 · Procedure-ID: f4da06ac-304d-4cb7-8f0a-67d9cce10bba

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
29.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60160000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus). Ebenfalls müssen Einschreiben und Postzustellungsaufträge (PZA) durch den Briefdienstleister abgeholt sowie deren Beförderung und Zustellung sichergestellt werden. Die Sendungen müssen in der richtigen Höhe frankiert (freigemacht) werden.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Postcon Konsolidierungs GmbH
Vertragsabschluss
03.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).